|

| Auch
Sie gehören zu den Tierbesitzern, die entweder m i t ihren tierischen
Gefährten in den Urlaub fahren, oder aber gar nicht? Dann sollten Sie sich
vor einer Reise ins Ausland auf jeden Fall die aktuellen
Einreisebestimmungen für Hunde und Katzen lesen, damit es an der Grenze
nicht zu einer bösen Überraschung kommt, weil ein wichtiges Dokument
fehlt. Im Folgenden finden Sie die Bestimmungen zu den wichtigsten
Urlaubsländern. Klicken Sie einfach auf den gewünschten Anfangsbuchstaben. |
 |
A B
D E F
G I J
K L N
Ö P R
S T
U
Australien
Informationen unter
www.affa.gov.au
Belgien
Tierärztliche
Bescheinigung der Tollwutimpfung erforderlich. Die Impfung muss mindestens 1
Monat vor Einreise erfolgt sein. Für Hunde unter 3 Monaten und für Katzen ist
die Bescheinigung 6 Monate gültig, für ältere Hunde beträgt die Gültigkeitsdauer
der Bescheinigung 1 Jahr.
Top
Bulgarien
Ein Nachweis über die Identifikation des Tieres sowie eine vom Amtstierarzt
bestätigte Bescheinigung über Herkunft, Gesundheitszustand und Parasitenfreiheit
in bulgarischer Sprache ist erforderlich. Die Gesundheitsbescheinigung sollte
nicht älter als 24 Stunden sein und die Behandlung der Hunde und Katzen
innerhalb der letzten 60 Tage gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis)
enthalten. Für Hunde werden die im Internationalen Impfpass eingetragenen und
amtstierärztlich bestätigten Impfungen gegen Tollwut und Staupe, für Katzen
gegen Tollwut und Katzenseuche gefordert. Die Impfung gegen Tollwut soll vor
mindestens 30 Tagen, längstens aber vor 11 Monaten erfolgt sein. Eine
Bescheinigung über die Tollwutfreiheit des Herkunftslandes in den letzten 6
Monaten sowie ein serologischer Test, der nicht älter als 15 Tage sein sollte,
über die Brucellosefreiheit beim Hund wird verlangt.
Dänemark
Tierärztliches Tollwutimpfzeugnis im Internationalen Impfpass, das die Impfung
vor mehr als 30 Tagen und weniger als 12 Monaten bestätigt. Sind keine 30 Tage
zwischen Impfung und Einreise vergangen oder sind die Tiere jünger als 3 Monate,
ist eine Gesundheitsbescheinigung erforderlich. Die Einfuhr nach Dänemark von
Pitbullterriern und Tosas (sowie Kreuzungen mit diesen) ist verboten.
Top
Deutschland
Reiseverkehr
Beim Grenzübertritt reicht der Nachweis einer wirksamen Tollwutschutzimpfung im
Internationalen Impfpass aus, sofern höchstens drei Tiere oder, im Falle von
Hunde- oder Katzenwürfen, das Muttertier mit dem gesamten Wurf (Welpen jünger
als 3 Monate) mitgeführt werden. Die Tollwutschutzimpfung soll mindesten 30 Tage
und längstens 12 Monate vor dem Grenzübertritt durchgeführt werden.
Einfuhr im Ausland erworbener Tiere
Bei Hunden und Katzen jünger als 3 Monate genügt ein amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis. Bei mehr als 3 Monate alten Tieren ist zusätzlich eine
amtstierärztlich beglaubigte Tollwutschutzimpfung erforderlich. Die Impfung
sollte mindestens 30 Tage vor der Einreise und höchstens vor 12 Monaten erfolgt
sein.
Top
Estland
Tollwutschutzimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten
durchgeführt und im Internationalen Impfpass eingetragen. Amtstierärztliches
Gesundheitszeugnis in Englisch, Russisch oder Estnisch erforderlich.
Mindestalter bei Einreise: 10 Wochen.
Finnland
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung für Hunde und Katzen, die über 3 Monate
alt sind. Impfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 12 Monaten. Tiere bis
zum 3. Lebensmonat brauchen keine Impfung. Eine tierärztliche Bescheinigung über
die Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus multilocularis), die frühestens 72
und spätestens 24 Stunden vor der Einreise erfolgt sein muss, wird gefordert.
Informationen und Musterformulare unter
www.finlandemb.de/lemmikit.asp
Top
Frankreich
Für Hunde und Katzen älter als 3 Monate ist eine gültige Tollwutimpfung
ausreichend. Bei Erstimpfung muss die Impfung vor mindestens 30 Tagen erfolgt
sein. Bei Auffrischungsimpfungen müssen die Bestimmungen des Einreiselandes
erfüllt sein (Deutschland alle 12 Monate). Die Tiere müssen durch Mikrochip oder
Tätowierung identifizierbar sein. Bei Einreise von mehr als 3 Tieren und von
Tieren, die jünger als 3 Monate sind, ist eine Sondergenehmigung des Ministère
de l´Agriculture, Paris, erforderlich. Frankreich untersagt nach Mitteilung der
Botschaft "Kampfhunden" (allgemein definiert als Pitbull sowie Hunden mit den
Merkmalen von Mastiff und Tosa) die Einreise und Durchfahrt durch das
französische Mutterland. Ausnahmen für Hunde ausländischer Touristen sind
derzeit nicht vorgesehen. Für Wach- und Verteidigungshunde wie Rottweiler und
andere gilt Maulkorbzwang. Die Gemeinden können zusätzlich Leinenzwang anordnen.
Griechenland
Für Hunde und Katzen muss bei der Einreise ein Internationaler Impfpass oder ein
amtstierärztliches Gesundheitsattest (in englischer oder französischer Sprache)
vorliegen. Die Impfung muss mindestens 15 Tage, jedoch höchstens 12 Monate vor
der Einreise erfolgt sein.
Top
Großbrittannien und
Nordirland
Folgende Dokumente sind mitzuführen: amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
im PETS-Zertifikat über die erfüllten Anforderungen (Mikrochip, Impfung,
Bluttest), tierärztliche Bescheinigung über die Behandlung gegen Parasiten,
Erklärung des Besitzers, wonach das Tier in den letzten 6 Monaten vor der
Einreise nicht in einem Land außerhalb der EU/EFTA-Staaten gewesen ist.
PET Travel Scheme:
1. Markierung mit Mikrochip nach ISO-Norm. Falls der Chip dieser nicht
entspricht, muss ein Lesegerät vom Tierhalter zur Verfügung gestellt werden.
Erst chippen, dann impfen! 2. Tollwutimpfung 3. Prüfen des
Impferfolges gegen die Tollwut durch Titerbestimmung*, Mindesthöhe 0,5IU/ml
Serum. Zwischen Impfung und Titerbestimmung wird ein Abstand von 4 Wochen
empfohlen. 4. Mit dem Tag der Blutentnahme beginnt eine Wartezeit von
mindestens 6 Monaten bis zur möglichen Einreise. 5. Eine entsprechende
amtliche PETS-Tollwutantikörperbescheinigung muss vom Amtstierarzt ausgestellt
werden. 6. In den letzten 24-48 Stunden vor der Abreise muss das Tier
gegen Bandwürmer und Zecken behandelt werden, dies ist durch eine
PETS-Bescheinigung (offzielles Formular) vom Tierarzt zu bestätigen. 7.
Vor der Einreise in das Vereinigte Königreich ist eine Erklärung zu
unterzeichnen, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort
außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde. Wird das Tier jährlich gegen
Tollwut geimpft, bleibt das Zertifikat gültig, d.h. eine weiter Titerbestimmung
ist nicht nötig. Eine neue PETS-Impfbescheinigung nach jeder
Auffrischungsimpfung ist jedoch nötig, wenn das Tier erneut mitgenommen wird.
Auch eine Bandwurm- und Zeckenbehandlung muss vor jeder Einreise erfolgen. Das
Mindestalter für die Tollwutimpfung beträgt 3 Monate.
Verbotene Rassen: Pitbullterrier, Japanese Tosas, Dogo Argentinos, Fila
Brasileiros
*Zugelassene Labors für die Titerbestimmung:
-
Institut für Virologie, Frankfurter
Straße 107, 35392 Giessen // Tel. 0641/ 9 93 83 50 // e-mail:
viro@vetmed.uni-giessen.de
-
Eurovir Hygiene Institut,
Biotechnologiepark, 14943 Luckenwalde // Tel. 03371/ 68 12 69 // e-mail:
Eurovir@biogate.com
-
Landesuntersuchungsamt für das
Gesundheitswesen Südbayern, Veterinärstr. 2, 85764 Oberschleißheim // Tel.
089/ 3 15 60 321 // e-mail:
vet24@luas.bayern.de
Top
Irland
Die Einreise nach Irland ist nur über England unter Einhaltung des PETS möglich.
Italien
Nach Auskunft der Botschaft wird ein amtstierärztliches Impf- und
Gesundheitszeugnis gefordert. Die Impfung gegen Tollwut darf nicht weniger als
20 Tage und nicht mehr als 11 Monate vor der Ausstellung des
Gesundheitszeugnisses erfolgt sein. Falls die Gültigkeitsdauer des
Gesundheitszeugnisses während der Reise abläuft, kann sie vom gebietsmäßig
zuständigen Amtstierarzt nach vorangegangener Untersuchung verlängert werden.
Jugoslawien
Tierärztliches Impf- und Gesundheitszeugnis. Anerkannt für die
Tollwutschutzimpfung ist ein 6-monatiger Impfschutz. Die Impfung muss mindestens
15 Tage vor der Einreise erfolgt sein. Beide Bescheinigungen müssen im
Internationalen Impfpass eingetragen sein. Eine tierärztliche Untersuchung kann
gegen Entgelt auch am Grenzübergang vorgenommen werden.
Kroatien
Ein tierärztliches Gesundheits- und Impfzeugnis im Internationalen Impfpass ist
ausreichend. Die Tollwutschutzimpfung darf nicht länger als 1 Jahr und muss
mindestens 15 Tage zurückliegen. Eine tierärztliche Untersuchung kann gegen
Entgelt auch an der Grenze vorgenommen werden.
Top
Lettland
Bei Tieren in Begleitung durch den Besitzer oder einer bevollmächtigten Person
ist als gesundheitliches Zeugnis der Internationale Impfpass ausreichend. Hunde
müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie Parvovirose,
Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen sollten vor
mindestens 30 Tagen und höchtens 1 Jahr erfolgt sein.
Litauen
Für die Einreise ist ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis erforderlich.
Hunde müssen gegen Tollwut, Staupe, Virus-Hepatitis, Leptospirose sowie
Parvovirose, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie geimpft sein. Die Impfungen
müssen mindestens 14 Tage und höchtens 6 Monate vor Einreise durchgeführt und im
Internationalen Impfpass vermerkt sein.
Veterinärdienst Litauen: 00 37 02-40 43 40 oder -40 43 42.
Luxemburg
Eine tierärztlich bescheinigte Tollwutimpfung sollte mindestens 30 Tage und
höchstens 1 Jahr zurückliegend durchgeführt worden sein. Bei Tieren unter 3
Monaten ist eine Impfung nicht obligatorisch.
Niederlande
Tollwutimpfung vor mindestens 30 Tagen und höchstens 1 Jahr, wenn die Tiere nach
Vollendung des 3. Lebensmonats geimpft wurden. Für Tiere, die vorher geimpft
wurden, beträgt die Gültigkeit nur 3 Monate. Die Einreise mit Hunden vom Typ
Pitbullterrier ist verboten, mit ähnlich aussehenden Bullterrier-Rassen wie
American Staffordshire-Terrier und Bullterrier dagegen erlaubt. Bei der
letztgenannten Rasse empfiehlt sich die Mitnahme des Stammbuches. Aufgrund der
Tatsache, dass American Staffs und Pitbulls sich häufig sehr ähnlich sehen,
werden American Staffords nur nach Vorlage eines von einer FCI-anerkannten
Organisation ausgestellten Stammbaumes nicht als Pitbulls betrachtet.
Diese Regelung gilt auch für Fila Brasileiros, Dogo Argentinos und Mastino
Napolitanos.
Top
Norwegen
Die Tiere müssen bei der Einreise von einer tierärztlichen Bescheinigung mit
Unterschrift eines praktischen Tierarztes begleitet sein. Ein Hund muss bei der
Einreise mindestens 7 Monate, ein Katze muss mindestens 16 Monate alt sein. Die
tierärztliche Bescheinigung besteht aus der Gesundheitsbescheinigung (Teil I)
und der Impfbescheinigung (Teil II). Die Gesundheitsbescheinigung ist maximal 10
Tage für die Einreise gültig und muss von einem Tierarzt unterschrieben sein.
Die Bescheinigung dient zum Nachweis darüber, dass das Tier keine ansteckenden
Krankheiten hat, und dass eine Behandlung gegen Bandwürmer (Echinococcus
multilocularis) durchgeführt worden ist. Im Laufe der ersten 7 Tage nach Ankunft
in Norwegen muss das Tier nochmals von einem Tierarzt gegen Bandwürmer behandelt
werden. Die Impfbescheinigung wird auf Grundlage der originalen Impf- und
Blutprobendokumente ausgeschrieben und soll von einem Tierarzt vollständig
ausgefüllt und unterschrieben sein. Die Impfbescheinigung ist genauso lange
gültig wie die Impfungen bzw. die Ergebnisse der Blutuntersuchungen.
Tollwut: Hunde müssen bei der ersten Impfung mindestens 3 Monate alt
sein, Katzen mindestens 12 Monate. Die Blutprobe zur Kontrolle der
Tollwutantikörpertiter kann frühestens 120 Tage und spätestens 365 Tage nach der
zuletzt durchgeführten Tollwutimpfung vorgenommen werden. Die Blutentnahme muss
durch einen Tierarzt erfolgen und von einem anerkannten Labor (siehe
Großbritannien) ausgewertet werden. Die Probe muss mindestens einen
Antikörpertiter von 0,5IU/ml Serum zeigen. Falls das Tier diesen Antikörpertiter
nicht erreicht, muss die Tollwutimpfung nochmals durchgeführt werden. Eine
zweite Blutentnahme kann dann allerdings wieder frühestens nach 120 Tagen
erfolgen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass bei jungen Hunden die
erforderliche Titerhöhe nicht erreicht wird. Eine 2-malige Impfung im Abstand
von 4 Wochen ist daher bei jungen Hunden, die nach Skandinavien reisen sollen,
empfehlenswert.
Leptospirose: Hunde müssen innerhalb von 365 Tagen vor der Einfuhr nach
Norwegen gegen Leptospirose geimpft worden sein (oder es ist eine Blutprobe zu
untersuchen).
Staupe: Hunde müssen innerhalb von 30 Tagen vor der Einfuhr nach Norwegen
gegen Staupe geimpft worden sein. Die Erstimpfung gegen Leptospirose und Staupe
muss bei der Einreise mindestens 30 Tage zurückliegen. Bei
Wiederholungsimpfungen bestehen keine Wartezeiten.
Identifikation: durch eine lesbare Tätowierung oder durch einen
implantierten Mikrochip. Die Identitätsnummer muss in sämtlichen
Impfbescheinigungen und in dem Blutprobenergebnis des untersuchenden Labors
angegeben sein. Mikrochip sollte ISO-Standard besitzen, ansonsten muss ein
eigenes Lesegeräte mitgeführt werden.
Erklärung, dass das Tier in den letzten 6 Monaten nicht an einem Ort
außerhalb der EU/EFTA-Staaten gehalten wurde. Pitbull, Tosa Inu, Dogo Argentino,
Fila Brasileiro oder Kreuzungen mit diesen dürfen nicht nach Norwegen eingeführt
werden. Bei Hunderassen, die mit den angeführten verwechselt werden können (z.B.
American Staffordshire Terrier), muss mit der Stammtafel nachweisbar sein, dass
das Tier nicht von einer dieser Rassen stammt. Die Einfuhr von Bengalkatzen ist
ebenfalls verboten.
Top
Österreich
Tierärztliche Tollwutimpfbescheinigung bei Hunden und Katzen älter als 12
Wochen. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage vor der Einreise erfolgen und
darf nicht älter als 12 Monate (Hauskatzen 6 Monate) sein. Maulkorb und Leine
müssen mitgeführt werden.
Polen
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem
Gesundheitszeugnis, nicht älter als 7 Tage, erforderlich. Die Impfung muss
mindestens 21 Tage, aber nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Eine
Tollwutimpfpflicht besteht nur für Hunde. Amtstierärztliche Bestätigung über die
Tollwutfreiheit des Herkunftsortes und Umkreises von 15 km innerhalb der letzten
3 Monate, die nicht älter als 10 Tage sein darf.
Portugal
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, das spätestens 30 Tage vor der Abreise
ausgestellt werden sollte, sowie Bestätigung über Abstammung und Herkunft aus
einem tollwutfreien Land oder Gebiet. Die Tollwutimpfung muss mindestens 30 Tage
und höchstens 12 Monate zurückliegen. Es gelten Leinen- und Maulkorbpflicht.
Hunde dürfen weder in Restaurants, noch an Strände, noch in Bussen des
öffentlichen Nahverkehrs mitgenommen werden. Mit der Staatlichen Eisenbahn und
auf Fähren dürfen Hunde jedoch mitgenommen werden.
Rumänien
Eine Tollwutimpfung muss mindestens 1 Monat aber höchstens 12 Monate bei Hunden
und 6 Monate bei Katzen zurückliegen. Ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis
(nicht älter als 10 Tage) ist ebendso erforderlich.
Top
Russische Föderation
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 10 Tage.
Schweden
Einfuhrerlaubnis: Das Tier benötigt eine Einfuhrerlaubnis, die beim
schwedischen Zentralamt für Landwirtschaft (Jordbruksverket), Unterabteilung
Tierkrankheiten, SE-55182 Jönköping, Schweden, zu beantragen ist. Der Tierhalter
muss für die Einfuhr eines Hundes registriert sein und hierfür eine
Genehmigungsgebühr von 400 Schwedischen Kronen bezahlen. Zahlungsbeleg, Angabe
von Namen, Adresse, Tierart, Identifikationskennzeichnung des Tieres,
Absenderland sowie Zeitpunkt der Einfuhr sind an das Amt mindestens 30 Tage vor
Einreise zu senden. Mit diesem Beleg können bis zu 10 Tiere innerhalb eines
Jahres eingeführt werden. Ein Hund muss bei der Einreise mindestens 7 Monate,
eine Katze mindestens 16 Monate alt sein.
Tierärztliches Gesundheitszeugnis: siehe Norwegen
Die Identitätskennzeichnung des Tieres muss vor der Impfung durch
Tätowierung oder Mikrochip erfolgen. Die Identitätsnummer muss in allen
Impfbescheinigungen sowie im Blutprobenergebnis des Labors angegeben sein.
Tierärztliche Impfbescheinigung:
Tollwut: Impfung darf nicht älter als 1 Jahr und 45 Tage sein. Beim Hund
ist eine Tollwutimpfung, die vor einem Alter von 3 Monaten und bei der
Katze, die vor einem Alter von 12 Monaten durchgeführt wurde, nicht gültig.
Blutproben für den Tollwutantikörpertest sind erforderlich (siehe
Norwegen)
Zugelassene Labors: siehe Großbritannien
Leptospirose (Hund): Impfung darf nicht länger als 1 Jahr und 45 Tage
zurückliegen.
Staupe (Hund): Impfung darf nicht länger als zwei Jahre und 45 Tage
zurückliegen. Bei der Erstimpfung muss der Hund mindestens 8 Wochen alt sein.
Verbotene Rassen: Pitbullterrier
Top
Schweiz
Ein tierärztliches Tollwutimpf- und Gesundheitszeugnis ist erforderlich. Die
Impfung sollte mindestens 30 Tage und höchstens 12 Monate zuvor erfolgt sein.
Für nachweislich nachgeimpfte Tiere ist die Wartefrist von 30 Tagen nicht
erforderlich. Ohne Tollwutimpfzeugnis dürfen Hunde und Katzen im Alter bis zu 5
Monaten, wenn sie von einem tierärztlichen Gesundheitszeugnis begleitet sind,
eingeführt werden. Beim Durchreiseverkehr mit der Bahn oder im Luftverkehr ohne
Zwischenaufenthalt ist kein Tollwutimpfzeugnis erforderlich. Die Einfuhr von
Hunden mit kupierten Ohren und/oder Rute ist verboten, wenn diese Tiere jünger
als 5 Monate alt sind. Dies gilt nicht bei einem nur vorübergehenden Aufenthalt
in der Schweiz.
Slowakische Republik
Hunde sind gegen Tollwut, Staupe, infektiöse Hepatitis und Parvovirose zu
impfen, Katzen gegen Tollwut und Panleukopenie. Die Impfung sollte mindestens 1
Monat und höchstens 12 Monate zurückliegen und ist mit dem tierärztlichen
Gesundheitszeugnis in den Internationalen Impfpass einzutragen. Das
Gesundheitszeugnis darf nicht älter als 3 Tage sein.
Slowenien
Internationaler Impfpass mit tierärztlichem Gesundheitszeugnis, das nicht älter
als 14 Tage sein sollte, sowie Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die
Impfung muss bei der Einreise mindestens 15 Tage sein und maximal 1 Jahr
zurückliegen. Hunde müssen zusätzlich gegen Staupe geimpft sein. Diese Impfung
muss mindestens 15 Tage und darf höchstens 1 Jahr zurückliegen.
Spanien
Nach offizieller Angabe des Konsulats ist für Hunde und Katzen ein
amtstierärztliches Gesundheitszeugnis (nicht älter als 10 Tage) erforderlich
sowie ein internationaler Impfpass, aus dem hervorgehen muss, dass das Tier
gegen Tollwut geimpft wurde. Die Tollwutimpfung muss bei der Einreise mindestens
1 Monat zurückliegen und darf nicht älter als 1 Jahr sein. Hund und Katzen unter
3 Monaten sind von der Impfpflicht befreit.
Top
Tschechische Republik
siehe Slowakische Republik
Türkei
Internationaler Impfpass mit Tollwutimpfbescheinigung und amtstierärztlichem
Gesundheitszeugnis. Die Impfbescheinigung muss mindestens 14 Tage und darf
höchstens 6 Monate alt sein, das Gesundheitszeugnis darf nicht früher als 2 Tage
vor Reisebeginn ausgestellt sein.
Ungarn
Amtstierärztliches Gesundheitszeugnis, nicht älter als 8 Tage, und
Tollwutimpfbescheinigung erforderlich. Die Impfung muss bei der Einreise
mindestens 1 Monat zurückliegen - für die Wiedereinreise nach Deutschland darf
das Impfdatum maximal 1 Jahr zurückliegen. Die Impfung gegen Staupe ist
vorgeschrieben und muss entweder im Gesundheitszeugnis oder im Internationalen
Impfpass vermerkt sein. Die Einfuhr von Kampfhunden ist verboten.
Top
USA
Hunde und Katzen müssen bei der Einreise frei von auf den Menschen übertragbaren
Krankheiten sein. Hunde und Katzen müssen 7-10 Tage vor Abflug in die
Vereinigten Staaten im Heimatland einem praktischen Tierarzt vorgestellt werden,
da unbedingt bei Einreise ein Gesundheitszeugnis erforderlich ist. Liegt dies
nicht vor, trägt der Besitzer die Kosten für weitere amtstierärztliche
Untersuchungen. Tollwutfreie Staaten wie Hawaii und Guam haben eigene staatliche
Quarantäneregelungen. Hunde müssen mindestens 30 Tage vor der Einreise gegen
Tollwut geimpft sein, es sei denn, sie sind jünger als 3 Monate oder halten sich
seit mindestens 6 Monaten in einem von der U.S. Public Health Service Behörde
für tollwutfrei erklärten Bezirk auf. Die Impfung darf bei der Einreise nicht
länger als 12 Monate zurückliegen. Ist die Impfung nicht vollständig oder das
Zertifikat nicht gültig, wird das Tier an einen Ort nach Wunsch des Besitzers
verbracht, wo es innerhalb von vier Tagen nach Grenzübertritt geimpft werden und
an dem es 30 Tage verbleiben muss. Liegt die Impfung weniger als 30 Tage vor der
Einreise zurück, muss das Tier an einem Ort nach Wunsch des Besitzers so lange
verbleiben, bis 30 Tage nach der Impfung vergangen sind. Welpen im Alter unter
12 Wochen können ohne Impfung in die Vereinigten Staaten einreisen. Die
Tollwutimpfung muss in den Vereinigten Staaten erfolgen, die Tiere müssen dann
mindestens 30 Tage nach erfolgter Impfung an einem Ort nach Wunsch des Besitzers
verbleiben.
Top
[Stand: Februar 2002, Quelle: Intervet Deutschland GmbH]
|